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Schon während der Blütezeit der Frühlingsknotenblume entfalten weitere Frühblüher wie das Leberblümchen, das Buschwindröschen, das Lungenkraut, die Sumpfdotterblume, das Scharbockkraut, der Frühlingsenzian (Ende April) und der Lerchensporn ihre Blüten und kündigen mit ihrer Blütenpracht den Frühling endgültig den Frühling an. Alle in einem Naturschutzgebiet wachsenden Blumen dürfen nicht gepflückt werden.